Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 GELTUNGSBEREICH, GEGENSTAND UND ABSCHLUSS DES JEWEILIGEN VERTRAGES

 

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen „AGS Investment GmbH“, vertr.d.d. Geschäftsführern: Abdulla H.M. Mohd. Abu-Karbal, Manish Ghimire und Bina Shrestha, Berliner Strasse 6, 60311 Frankfurt am Main  (im Folgenden „Auftragnehmer“) genannt und dem jeweiligen Auftraggeber.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind das Bedrucken oder Bekleben von Waren für den Auftraggeber und/oder der Warenverkauf an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer.

5. Der Auftraggeber kann über die Website des Auftragnehmers eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Auftraggeber eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Der Auftraggeber wird, wenn der Auftragnehmer das Angebot annimmt, binnen 2 Tagen eine Vertragsannahmeerklärung oder eine Versandbestätigung von diesem erhalten. Sollte der Auftraggeber eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber nach der Bestellung per Email übersandt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.

7. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

8. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

2 ABWICKLUNG DES JEWEILIGEN VERTRAGES, VERSANDKOSTEN

 

1. Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erstbestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

3. Der Auftraggeber wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

4. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 3 nicht feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

3 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

 

1. Für Mängel der Waren haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff. BGB bzw. §§ 651 Satz 1, 434 ff. BGB).

2. Die Ware ist demnach frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Proofs übersandt hat und diese vom Kunden bestätigt werden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art der Ware erwarten kann.

3. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckdaten aus. Die Daten sind ausschließlich in denjenigen Dateiformaten zur Verfügung zu stellen, die vom Auftragnehmer zugelassen sind (pdf, png, jpeg). Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

4. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

5. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.

6. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

7. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 4, 5 und 6 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

8. Liefert der Auftragnehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Auftraggeber, der Unternehmer ist, Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so kann der Auftragnehmer von ihm ebenfalls Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen, allerdings nur mit der Maßgabe, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind.

9. Sollte sich nach Prüfung der beanstandeten Ware herausstellen, dass kein vom Auftragnehmer zu vertretener Mangel vorliegt, behält sich dieser vor, die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Auftraggeber geltend zu machen.

4 EIGENTUMSVORBEHALT, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG

 

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

2. Wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Auftraggeber vor.

3. Der Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

5 RECHTE DRITTER

 

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen vom Auftragnehmer gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.

2. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an den Auftragnehmer von ihm überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

3. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern 1 und 2 gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, den Auftragnehmer bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit dem Auftragnehmer kein Mitverschulden zur Last fällt.

6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist.

2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.